Allgemeine Geschäftsbedingungen
Roccomedia | Inhaber: Mario Spano
Haßlinghauser Str. 156
58256 Gevelsberg
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Roccomedia (im Folgenden „Agentur“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.
1.2 Sie finden Anwendung auf einmalige sowie laufende
Geschäftsbeziehungen. Mündliche, schriftliche oder
elektronische Vertragsschlüsse sind gleichermaßen erfasst.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des
Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern die Agentur
diesen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsfelder
2.1 Roccomedia bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Umsetzung, Hosting-Vermittlung)
- Mediengestaltung (Print- und Digitaldesign, Reinzeichnungen, Layoutarbeiten)
- Social-Media-Dienstleistungen (Strategie, Content-Erstellung, Community-Management, Anzeigenbuchung)
- KI-/AI-Entwicklung und Beratung (kreative oder technische Lösungen mittels Künstlicher Intelligenz)
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird individuell im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Projektplan festgelegt.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Angebote und Preislisten der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das
Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt oder eine
vereinbarte Anzahlung bzw. Rate zahlt.
3.3 Erweiterungen oder Änderungen am Leistungsumfang
erfordern ein angepasstes Angebot und müssen schriftlich
bestätigt werden.
Abschnitt B:
Leistungsbeschreibung und Durchführung
4. Projektablauf und Zusammenarbeit
4.1 Nach Auftragsbestätigung und Zahlung der vereinbarten Anzahlung beginnt die Agentur mit der Bearbeitung.
4.2 Entwürfe oder Zwischenergebnisse legt die Agentur dem
Kunden zur Prüfung vor. Dessen Rückmeldung zu
Änderungswünschen muss in angemessener Zeit erfolgen.
4.3 Verlangt der Kunde umfangreiche Korrekturen oder einen
Zweitentwurf, können zusätzliche Kosten entstehen.
4.4 Nach Abschluss informiert die Agentur den Kunden.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Freigabe oder
Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
5. Einbeziehung von KI-/AI-Lösungen
5.1 Roccomedia kann KI-basierte Module oder Tools integrieren, um Prozesse zu automatisieren oder kreative Inhalte zu generieren.
5.2 Die Agentur haftet nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen für eventuelle Sicherheitslücken oder
Risiken, die durch KI-Software entstehen.
5.3 Der Kunde wird über Einsatz und Grenzen der
verwendeten KI-Anwendungen informiert und trägt
Mitverantwortung für einen angemessenen Umgang.
6. Mitwirkungspflichten und Datenbereitstellung
6.1 Der Kunde muss alle erforderlichen Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig liefern (z. B. Texte, Grafiken, Admin-Zugänge).
6.2 Er versichert, dass die bereitgestellten Materialien
frei von Rechten Dritter sind und stellt Roccomedia von
etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
6.3 Werden vereinbarte Fristen aufgrund verzögerter
Mitwirkung überschritten, verschieben sich die
Projektzeiten entsprechend.
Abschnitt C:
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
7. Kosten und Rechnungsstellung
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Preisvereinbarung. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gültiger Umsatzsteuer.
7.2 Bei Einmalprojekten ist eine Anzahlung fällig (z. B.
50 %), der Rest nach erfolgreicher Abnahme. Laufende
Services werden monatlich oder in vertraglich vereinbarten
Intervallen abgerechnet.
7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Roccomedia
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und weitergehenden
Schadensersatz geltend machen.
8. Zusatzkosten, Fremdleistungen, Stornierung
8.1 Kosten für Dritte (z. B. Lizenzen, Werbebudgets) werden nur nach vorheriger Absprache veranlasst und separat weiterberechnet.
8.2 Soweit Roccomedia Verträge im Namen und auf Rechnung
des Kunden mit Dritten abschließt, ist der Kunde für die
entstehenden Kosten verantwortlich.
8.3 Für kurzfristige Stornierungen (z. B. Workshops)
gelten je nach Zeitpunkt der Absage Staffelungen (z. B. 25
%, 50 % oder 100 %), sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
Abschnitt D:
Urheberrechte, Nutzungsrechte und Eigentum
9. Kreative Arbeiten und Urheberrecht
9.1 Alle von Roccomedia erstellten Designs, Entwürfe und Layouts sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die
vereinbarten Nutzungsrechte. Soll eine exklusive oder
weitergehende Nutzung erfolgen, ist dies schriftlich
festzuhalten.
9.3 Roccomedia kann auf den erstellten Werken als Urheber
genannt werden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich
widerspricht.
10. Eigentumsvorbehalt und Herausgabe von Daten
10.1 Bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen bleiben die erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.
10.2 Die Herausgabe offener Originaldaten oder
KI-Trainingsdaten erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung.
10.3 Bei Beschädigung oder Verlust von Originalen im
Besitz des Kunden hat dieser die Kosten der
Wiederherstellung zu tragen.
Abschnitt E:
Leistungsbesonderheiten
11. Webdesign und Hosting
11.1 Die Agentur kann bei Bedarf Hosting-Provider vorschlagen oder beauftragen. Ein Vertrag mit dem Provider kommt jedoch zwischen dem Kunden und dem Anbieter direkt zustande.
11.2 Für Domainregistrierungen gelten die
Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstellen
(z. B. DENIC).
12. Mediengestaltung (Print und Digital)
12.1 Die Abnahme von Print-Layouts oder digitalen Vorlagen erfolgt nach Vorabprüfung durch den Kunden. Änderungen über den vereinbarten Rahmen hinaus werden zusätzlich abgerechnet.
12.2 Roccomedia ist berechtigt, Referenzexemplare oder
Belege zur Eigenwerbung zu nutzen.
13. Social-Media-Betreuung
13.1 Roccomedia pflegt im Rahmen des Auftrags die vereinbarten Social-Media-Konten. Ein garantierter Erfolg (z. B. bestimmte Reichweitensteigerung) wird nicht zugesichert.
13.2 Beiträge und Kampagnen können dem Kunden vorab zur
Freigabe vorgelegt werden. Erfolgt keine Rückmeldung
binnen drei Werktagen, gelten sie als genehmigt.
13.3 Während der Vertragslaufzeit engagiert der Kunde für
die identischen Social-Media-Leistungen keine weiteren
Dienstleister, es sei denn, dies wurde ausdrücklich
vereinbart.
14. KI-/AI-Entwicklung
14.1 Bei Projekten mit KI-Komponenten erläutert Roccomedia dem Kunden die Funktionsweise, Risiken und Voraussetzungen. Der Kunde sorgt für die rechtskonforme Datennutzung.
14.2 Neue Entwicklungen oder KI-Modelle bleiben geistiges
Eigentum der Agentur, sofern keine gesonderte
Rechteübertragung vereinbart wird. Der Kunde erhält die
für den Projektzweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Abschnitt F:
Termine und Abnahme
15. Termine und Fristen
15.1 Vereinbarte Projekttermine sind verbindlich. Verzögert der Kunde die Bereitstellung von Informationen, verschieben sich die Fristen entsprechend.
15.2 Die Agentur informiert den Kunden über mögliche
Verzögerungen oder Mehrzeiten umgehend.
16. Abnahme
16.1 Die Agentur erklärt die Fertigstellung oder Teilerledigung schriftlich. Anschließend hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen Mängel zu benennen oder die Leistung abzunehmen.
16.2 Unterbleibt eine Reaktion, gilt die Abnahme als
erfolgt. Geringfügige Abweichungen stellen keinen
wesentlichen Mangel dar.
Abschnitt G:
Haftung und Gewährleistung
17. Gewährleistung
17.1 Roccomedia übernimmt Gewähr für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Etwaige Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben.
17.2 Für Mängel oder Schäden, die aus unsachgemäßer
Nutzung oder Manipulation durch den Kunden entstehen,
haftet die Agentur nicht.
18. Haftung
18.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Roccomedia uneingeschränkt.
18.2 Bei leichter Fahrlässigkeit gilt eine Beschränkung
auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden, sofern eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wird.
18.3 Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und
Rechtstexte übernimmt Roccomedia keine Verantwortung.
Ansprüche Dritter werden vom Kunden abgewehrt.
Abschnitt H:
Datenschutz und Geheimhaltung
19. Datenschutz
19.1 Personenbezogene Daten werden nur für die Auftragsabwicklung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften genutzt.
19.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für
die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
20. Verschwiegenheit
20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
20.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende
bestehen, sofern die Informationen nicht allgemein bekannt
sind.
Abschnitt I:
Laufzeit, Kündigung und Schlussklauseln
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Social-Media-Service) beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel 12 Monate. Erfolgt keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende, verlängert sich die Laufzeit automatisch.
21.2 Beide Parteien können außerordentlich kündigen, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt und die andere Partei eine
angemessene Frist zur Abhilfe verstreichen lässt.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Ersatzregelung tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel.
23. Gerichtsstand und Rechtswahl
23.1 Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Gevelsberg vereinbart.
23.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24. Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Stand: 03.01.2025