Haßlinghauserstr 156
58285 Gevelsberg


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Roccomedia | Inhaber: Mario Spano
Haßlinghauser Str. 156
58256 Gevelsberg


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Roccomedia (im Folgenden „Agentur“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.


1.2 Sie finden Anwendung auf einmalige sowie laufende Geschäftsbeziehungen. Mündliche, schriftliche oder elektronische Vertragsschlüsse sind gleichermaßen erfasst.


1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern die Agentur diesen schriftlich zustimmt.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsfelder

2.1 Roccomedia bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Umsetzung, Hosting-Vermittlung)

  • Mediengestaltung (Print- und Digitaldesign, Reinzeichnungen, Layoutarbeiten)

  • Social-Media-Dienstleistungen (Strategie, Content-Erstellung, Community-Management, Anzeigenbuchung)

  • KI-/AI-Entwicklung und Beratung (kreative oder technische Lösungen mittels Künstlicher Intelligenz)

2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird individuell im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Projektplan festgelegt.


3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Angebote und Preislisten der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt oder eine vereinbarte Anzahlung bzw. Rate zahlt.


3.3 Erweiterungen oder Änderungen am Leistungsumfang erfordern ein angepasstes Angebot und müssen schriftlich bestätigt werden.


Abschnitt B:


Leistungsbeschreibung und Durchführung


4. Projektablauf und Zusammenarbeit


4.1 Nach Auftragsbestätigung und Zahlung der vereinbarten Anzahlung beginnt die Agentur mit der Bearbeitung.


4.2 Entwürfe oder Zwischenergebnisse legt die Agentur dem Kunden zur Prüfung vor. Dessen Rückmeldung zu Änderungswünschen muss in angemessener Zeit erfolgen.


4.3 Verlangt der Kunde umfangreiche Korrekturen oder einen Zweitentwurf, können zusätzliche Kosten entstehen.


4.4 Nach Abschluss informiert die Agentur den Kunden. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen keine Freigabe oder Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.


5. Einbeziehung von KI-/AI-Lösungen


5.1 Roccomedia kann KI-basierte Module oder Tools integrieren, um Prozesse zu automatisieren oder kreative Inhalte zu generieren.


5.2 Die Agentur haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eventuelle Sicherheitslücken oder Risiken, die durch KI-Software entstehen.


5.3 Der Kunde wird über Einsatz und Grenzen der verwendeten KI-Anwendungen informiert und trägt Mitverantwortung für einen angemessenen Umgang.


6. Mitwirkungspflichten und Datenbereitstellung


6.1 Der Kunde muss alle erforderlichen Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig liefern (z. B. Texte, Grafiken, Admin-Zugänge).


6.2 Er versichert, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt Roccomedia von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.


6.3 Werden vereinbarte Fristen aufgrund verzögerter Mitwirkung überschritten, verschieben sich die Projektzeiten entsprechend.


Abschnitt C:


Vergütung und Zahlungsmodalitäten


7. Kosten und Rechnungsstellung


7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Preisvereinbarung. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gültiger Umsatzsteuer.


7.2 Bei Einmalprojekten ist eine Anzahlung fällig (z. B. 50 %), der Rest nach erfolgreicher Abnahme. Laufende Services werden monatlich oder in vertraglich vereinbarten Intervallen abgerechnet.


7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Roccomedia Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und weitergehenden Schadensersatz geltend machen.


8. Zusatzkosten, Fremdleistungen, Stornierung


8.1 Kosten für Dritte (z. B. Lizenzen, Werbebudgets) werden nur nach vorheriger Absprache veranlasst und separat weiterberechnet.


8.2 Soweit Roccomedia Verträge im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten abschließt, ist der Kunde für die entstehenden Kosten verantwortlich.
8.3 Für kurzfristige Stornierungen (z. B. Workshops) gelten je nach Zeitpunkt der Absage Staffelungen (z. B. 25 %, 50 % oder 100 %), sofern keine höhere Gewalt vorliegt.


Abschnitt D:


Urheberrechte, Nutzungsrechte und Eigentum


9. Kreative Arbeiten und Urheberrecht

9.1 Alle von Roccomedia erstellten Designs, Entwürfe und Layouts sind urheberrechtlich geschützt.


9.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Soll eine exklusive oder weitergehende Nutzung erfolgen, ist dies schriftlich festzuhalten.


9.3 Roccomedia kann auf den erstellten Werken als Urheber genannt werden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.


10. Eigentumsvorbehalt und Herausgabe von Daten


10.1 Bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen bleiben die erbrachten Leistungen im Eigentum der Agentur.


10.2 Die Herausgabe offener Originaldaten oder KI-Trainingsdaten erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung.


10.3 Bei Beschädigung oder Verlust von Originalen im Besitz des Kunden hat dieser die Kosten der Wiederherstellung zu tragen.


Abschnitt E:


Leistungsbesonderheiten


11. Webdesign und Hosting

11.1 Die Agentur kann bei Bedarf Hosting-Provider vorschlagen oder beauftragen. Ein Vertrag mit dem Provider kommt jedoch zwischen dem Kunden und dem Anbieter direkt zustande.


11.2 Für Domainregistrierungen gelten die Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstellen (z. B. DENIC).

12. Mediengestaltung (Print und Digital)

12.1 Die Abnahme von Print-Layouts oder digitalen Vorlagen erfolgt nach Vorabprüfung durch den Kunden. Änderungen über den vereinbarten Rahmen hinaus werden zusätzlich abgerechnet.


12.2 Roccomedia ist berechtigt, Referenzexemplare oder Belege zur Eigenwerbung zu nutzen.


13. Social-Media-Betreuung

13.1 Roccomedia pflegt im Rahmen des Auftrags die vereinbarten Social-Media-Konten. Ein garantierter Erfolg (z. B. bestimmte Reichweitensteigerung) wird nicht zugesichert.


13.2 Beiträge und Kampagnen können dem Kunden vorab zur Freigabe vorgelegt werden. Erfolgt keine Rückmeldung binnen drei Werktagen, gelten sie als genehmigt.


13.3 Während der Vertragslaufzeit engagiert der Kunde für die identischen Social-Media-Leistungen keine weiteren Dienstleister, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.


14. KI-/AI-Entwicklung

14.1 Bei Projekten mit KI-Komponenten erläutert Roccomedia dem Kunden die Funktionsweise, Risiken und Voraussetzungen. Der Kunde sorgt für die rechtskonforme Datennutzung.


14.2 Neue Entwicklungen oder KI-Modelle bleiben geistiges Eigentum der Agentur, sofern keine gesonderte Rechteübertragung vereinbart wird. Der Kunde erhält die für den Projektzweck erforderlichen Nutzungsrechte.


Abschnitt F:


Termine und Abnahme


15. Termine und Fristen

15.1 Vereinbarte Projekttermine sind verbindlich. Verzögert der Kunde die Bereitstellung von Informationen, verschieben sich die Fristen entsprechend.


15.2 Die Agentur informiert den Kunden über mögliche Verzögerungen oder Mehrzeiten umgehend.

16. Abnahme

16.1 Die Agentur erklärt die Fertigstellung oder Teilerledigung schriftlich. Anschließend hat der Kunde innerhalb von 10 Werktagen Mängel zu benennen oder die Leistung abzunehmen.


16.2 Unterbleibt eine Reaktion, gilt die Abnahme als erfolgt. Geringfügige Abweichungen stellen keinen wesentlichen Mangel dar.

Abschnitt G:


Haftung und Gewährleistung


17. Gewährleistung

17.1 Roccomedia übernimmt Gewähr für die vertraglich vereinbarten Leistungen. Etwaige Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben.


17.2 Für Mängel oder Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung oder Manipulation durch den Kunden entstehen, haftet die Agentur nicht.

18. Haftung

18.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Roccomedia uneingeschränkt.


18.2 Bei leichter Fahrlässigkeit gilt eine Beschränkung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird.


18.3 Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechtstexte übernimmt Roccomedia keine Verantwortung. Ansprüche Dritter werden vom Kunden abgewehrt.


Abschnitt H:


Datenschutz und Geheimhaltung


19. Datenschutz

19.1 Personenbezogene Daten werden nur für die Auftragsabwicklung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften genutzt.


19.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Ausführung des Auftrags erforderlich ist.


20. Verschwiegenheit

20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.


20.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen, sofern die Informationen nicht allgemein bekannt sind.


Abschnitt I:


Laufzeit, Kündigung und Schlussklauseln


21. Laufzeit und Kündigung


21.1 Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Social-Media-Service) beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel 12 Monate. Erfolgt keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende, verlängert sich die Laufzeit automatisch.


21.2 Beide Parteien können außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die andere Partei eine angemessene Frist zur Abhilfe verstreichen lässt.


22. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Ersatzregelung tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel.


23. Gerichtsstand und Rechtswahl


23.1 Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Gevelsberg vereinbart.


23.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


24. Schriftformerfordernis


Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Stand: 03.01.2025

ADRESSE
ROCCOMEDIA | Haßlinghauserstr 156
58285 Gevelsberg
KONTAKT
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